Category Archives: Sicherheit

Droht ein neuer Krieg im Nahen Osten?

Malte Fiedler für Sachsens Linke! 12/2011

Am 8. November veröffentlichte die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) ihren neuesten Bericht über das umstrittene iranische Atomprogramm. Der Bericht bot zwar kaum neue Erkenntnisse, verschärfte aber die internationale Debatte über die Gefahr einer potentiellen Atommacht Iran. Israel nahm neue Indizien über das iranische Atomprogramm zum Anlass, um offene Kriegsdrohungen gegen den Iran auszusprechen. Die britische Regierung arbeitet laut dem englischen „Guardian“ bereits an Kriegsplänen.
Allen Erkenntnissen nach arbeitet der Iran dabei nicht an der Herstellung einer Atombombe, wohl aber daran, die Fähigkeiten zu entwickeln, die für eine Produktion notwendig sind. Iran verstößt somit momentan nicht explizit gegen geltendes Völkerrecht. So verbietet der Atomwaffensperrvertrag zwar die Verbreitung und Herstellung von atomaren Waffen, erlaubt aber ausdrücklich die zivile Nutzung der Atomenergie. Die offenen Kriegsdrohungen gegen den Iran sind hingegen unvereinbar mit der UN-Charta, die nach Art. 2 (4) das Gewaltverbot in den internationalen Beziehungen festlegt, worunter gemeinhin auch die Androhung von Gewalt fällt.
Trotz der extremen verbalen Drohungen und antisemitischen Äußerungen von Seiten Ahmadinedschads gegen Israel gilt es als höchst unwahrscheinlich, dass der Iran eine Atomwaffe direkt gegen Israel einsetzt, selbst wenn er eine solche entwickeln sollte. Denn ein Gefecht mit atomaren Waffen wäre letztlich nicht nur für Israel, sondern auch für den Iran eine existenzielle Bedrohung. Get the whole story »

Unabhängigkeit des Datenschutzes in Sachsen

Gesetzentwurf soll institutionelle Unabhängigkeit des Datenschutzes sichern – endlich

Von Julia Bonk für Sachsens Linke! 12/2011

Gerade aufgrund der fehlenden Grundrechtssensibilität sächsischer Behörden ist die tatsächliche Unabhängig-Stellung des Datenschutzbeauftragten so wichtig. Dem Datenschutz kommt gerade angesichts des digitalen Wandels in der Gesellschaft eine wachsende Bedeutung zu und in diesem Zusammenhang müssen auch seine Institutionen gestärkt werden. Wie notwendig dies gerade in Sachsen ist, haben uns erst die jüngsten Vorgänge um die “Handygate”-Affäre vor Augen geführt. Ursprünglich geht die Initiative auf eine Notwendigkeit zurück, die sich aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshof ergab. Dieses rügte die auch in der Bundesrepublik übliche Praxis der institutionellen Verankerung der Datenschutzkontrolle. Gängige Praxis ist es bis dato, eine Einbindung über die Ministerien des Innern letztlich formal zu regeln. Aus diesem Grunde hat die Linksfraktion im Landtag einen Gesetzentwurf “zur rechtlichen und institutionellen Garantie der unabhängigen Ausübung der Datenschutzkontrolle im Freistaat Sachsen (Drucksache 5/7136) eingebracht. Get the whole story »

Affäre ohne Konsequenzen?

Kevin Reißig zur Handygateaffäre

Selten hat Sachsen einen Skandal dieser Dimension erlebt: Längst ist von „Handygate“ die Rede, in Anlehnung an die Watergate-Affäre, die den US-Präsidenten Richard Nixon 1974 zum Rücktritt zwang – nachdem nicht mehr zu vertuschen war, dass auf seine Anweisung hin das Hauptquartier der Demokratischen Partei ausspioniert worden war. Fraglos liegt Übertreibung in dieser Bezeichnung, allerdings hat der Streit um die Handydaten die politische Landschaft des kleinen Freistaates ordentlich durcheinandergewirbelt.

Ein Ende der Debatte ist nicht in Sicht, die Materie komplex – Grund genug, genauer hinzusehen. Vor allem auf den Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig. Dieses Schriftstück ist der Staatsregierung und den Ermittlungsbehörden frontal in die Parade gefahren, hat wutschnaubende Kritik provoziert. Dabei ist der Datenschutzbeauftragte ein vom Parlament gewähltes Verfassungsorgan, dessen Urteil angemessener Respekt gebührt. Vor allem, wenn es derart klar und unabhängig formuliert ist: Die nichtindividualisierten (also massenhaften) Funkzellenabfragen seien „zum Teil rechtswidrig“ und „unverhältnismäßig“ gewesen. Derartige Ermittlungsmaßnahmen seien laut Strafprozessordnung nur zulässig, wenn erhebliche Straftaten verfolgt würden und gleichzeitig dafür gesorgt sei, dass nicht zu viele Unbeteiligte betroffen sind. Bevor sie eine derartige Abfrage genehmigen, müsse die Justiz genau prüfen, ob beide Voraussetzungen erfüllt sind. Im Dresdner Fall allerdings bekam der Richter von Ermittlern einen vorformulierten und unterschriftbereiten Beschluss vorgelegt. So wurden hunderttausende Datensätze abgefragt, ganze Stadtteile bis zu 48 Stunden lang ausgespäht. Damit seien die Behörden „übers Ziel hinausgeschossen“, attestiert Schurig; eine Verhältnismäßigkeitsprüfung sei „nicht erkennbar“, „die zeitlichen und örtlichen Ausmaße nicht angemessen“. Akribisch listet der Datenschützer Fälle auf, in denen Gerichte die Notwendigkeit einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung bereits aufgezeigt haben.

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Das Prinzip Angst

Die Landtagsabgeordnete aus Thüringen Katharina König zu den Ereignissen um die Razzia der sächsischen Polizei im August in der Jungen Gemeinde Stadtmitte Jena.

Mittwoch, 10. August 2011. Es ist kurz nach 06.00 Uhr am Morgen und mein Telefon klingelt. Eine ungewöhnlich frühe Anrufzeit – noch ungewöhnlicher um diese Uhrzeit ist der Anrufer. Mein Vater, der sich seit 2 Tagen im Wanderurlaub in Italien befindet.
Außergewöhnlich der Grund seines Anrufes: in seiner Wohnung würden sächsische Polizeibeamte eine Razzia durchführen, ob ich zu Hause wäre, an der Durchsuchung teilnehmen könnte. Ja antworte ich ihm. Kurze Absprachen zur weiteren Vorgehensweise folgen und ca. 5 Minuten später öffne ich meine Wohnungstür in der dritten Etage. Ein Blick hinaus: vor meiner Wohnung stehen schwarz gekleidete Polizeibeamte, bewaffnet.

Die Tür wieder zuzuschlagen ist meine erste Reaktion. Durchatmen, einen Mitbewohner mit donnernden Schlägen an seine Zimmertür zu wecken und dazu laut zu rufen „Razzia, Razzia“ ist die nächste Handlung. Fünf Minuten später begeben wir uns zusammen hinunter. In der zweiten Etage befindet sich die Wohnung meines Vaters. Im Treppenhaus scheint alles voller Polizei zu stehen – zumindest erblicke ich fast überall Schwarzuniformierte. Einer hält uns auf: Wo wir hinwollten, was unser Anliegen wäre. Ich erkläre hinunter, zur Durchsuchung. Der Einsatzleiter stößt hinzu, verlangt Ausweise, untersagt mir die Teilnahme an der Durchsuchung – sie hätten einen unabhängigen Zeugen und ich kein Recht. Ich widerspreche, unterliege, wir diskutieren. Schließlich rufe ich meinen Vater an, der dann dem Einsatzleiter mitteilt, dass ich für ihn als Zeugin an der Durchsuchung teilnehmen würde.
Ich darf in die Wohnung hinein. In mehreren Zimmern findet gleichzeitig die Durchsuchung statt. Ich verschaffe mir einen Überblick, teile dem Einsatzleiter mit, dass es eine Pfarrerdienstwohnung ist, dass nicht nur mein Vater in dieser Wohnung wohnt, dass sich ein Pfarramtszimmer in der Wohnung befindet. Es spielt keine Rolle. Es ändert nichts an der Durchsuchung und an der Vorgehensweise.
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Den Worten müssen Taten folgen

Zum 70. Jahrestag der Atlantikcharta – Text von Kevin Reißig

Gemeinsame Erklärungen von Regierungschefs sind in der Regel nichts als rechtlich nicht bindende Willensbekundungen. Manche jedoch erhalten eine bedeutende historische Dimension. So auch die „Atlantik-Charta“, die als Gründungsdokument der UNO gilt: Initiiert im August 1941 an Bord der HMS Prince of Wales durch den amerikanischen Präsidenten Franklin Delano Roosevelt und den britischen Premier Winston Churchill, fand die Erklärung am 24. September 1941 – vor 70 Jahren – die Zustimmung zahlreicher weiterer Staaten, die gegen die Barbarei des deutschen Faschismus und seiner Verbündeter kämpften. Darunter waren auch die Sowjetunion, Belgien, die Tschechoslowakei, Griechenland, Polen, Jugoslawien und die französische Exilregierung.

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Die Beschneidung der Demokratie als Mittel gegen die Feinde der Demokratie?

Ein kritischer Rückblick auf die Antinaziproteste und das Versammlungsgeschehen am 20. August in Leipzig – Text von Juliane Nagel

 

Am 20.8.2011 hatten sich wieder einmal Neonazis in Leipzig angekündigt. Vor dem Völkerschlachtdenkmal sollten ganztägig Redner von NPD und aus dem „Freie Kräfte“-Spektrum sowie Rechts-Rock-Bands menschenverachtende und antidemokratische Ideologien zum Besten geben. Die von der NPD Sachsen angemeldete Kundgebung war in vielerlei Hinsicht bedeutsam für die Naziszene. Sie sollte als erste öffentliche Veranstaltung der am 1. Juli gestarteten NPD-Kampagne „Raus aus dem Euro“ fungieren. Der Aufmarschort, das Völkerschlachtdenkmal, ist zudem für die Nazis mit besonderer Bedeutung aufgeladen: das Monument ist ihnen auch heute nationalistisches Sinnbild, das an den deutschen bzw. preußischen Sieg gegen Frankreich 1813 erinnert, andererseits hatte seit 1998 keine Nazi-Versammlung mehr an diesem Ort stattgefunden. Nicht zuletzt nahm die NPD Bezug auf das im April vom Sächsischen Verfassungsgerichtshof gekippte Sächsische Versammlungsgesetz, mit dem Demonstrationen u.a. am Völkerschlachtdenkmal untersagt bzw. erschwert werden sollten.

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»Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel«

Die „Handygate“-Affäre hat das politische Sachsen den ganzen Sommer lang beschäftigt. Ein Ende ist nicht abzusehen. „Links!“ sprach mit dem Rechtsexperten Klaus Bartl über die jüngsten Auswüchse sächsischer Repression und Justizwillkür.

 Für die Funkzellenauswertung lag ein richterlicher Beschluss vor. Ist sie deshalb rechtlich sauber?

 Dem Parlament und nach allem, was wir wissen, selbst den in diesem Verfahren agierenden Rechtsanwälten und Verteidigern sind die von der Polizei ergangenen Anregungen, die von der Staatsanwaltschaft gestellten Anträge und die vom Ermittlungsrichter gefassten Beschlüsse zur Anwendung der so genannten Funkzellenauswertung bzw. auch des Einsatzes von IMSI-Catchern (Gerät zum Abhören von Telefonaten, d. Red.) bislang nicht bekannt. Ihre Vorlage wird verweigert. Den bislang tiefsten Einblick hat der Datenschutzbeauftragte. Er hat erklärt, dass er erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der massenhaften Ausspähung von Telekommunikationsdaten hegt, dass er grundsätzlich schon die Prüfung der Verhältnismäßigkeit durch Staatsanwaltschaft und Gericht für nicht korrekt erachtet und dass er die Weitergabe von knapp 900.000 Telekommunikationsdaten vom Landeskriminalamt (LKA) an die Polizei-Sonderkommission 19/2 für rechtwidrig erachtet. Wir sind uns sicher, dass die ganz eindeutige Rechtssprechung zu den Anwendungsgrenzen der Telekommunikationsdatenausspähung allgemein und der Funkzellenauswertung im Besonderen nicht hinreichend beachtet worden ist. Get the whole story »

Kriminalisierungstango 2.0: Nach der Pflicht die Kür

Es war alles so schön vorbereitet für die Konferenz der Innenminister aus Bund und Ländern in Frankfurt am Main. Der neue LKA-Chef Rolf Michaelis hatte bei seinem Amtsantritt das Stichwort geliefert, sein Amt werde künftig entschlossener gegen die angeblich drastisch steigende „linksextremistische Gewalt“ vorgehen. Und prompt sollte genau dies das Hauptthema der Innenministerkonferenz sein. Die Notwendigkeit wurde – fast wie bestellt – im Umfeld der Demonstration gegen die Konferenz geliefert. Zwar verlief der Marsch selbst friedlich, doch danach flogen Böller, brannte bengalisches Feuer. Und so erklärte Sachsens Innenminister Markus Ulbig am frühen Nachmittag des 22. Juni: „Wir treten jeder Form von Extremismus mit aller Entschiedenheit entgegen. Auch für den Freistaat Sachsen ist im ersten Quartal ein Anstieg der politisch motivierten Kriminalität links zu verzeichnen. Ich begrüße den Beschluss der Innenministerkonferenz, dass es unter Federführung des BKA wieder eine Koordinierungsgruppe geben wird, die die gewaltbereite linksextreme Szene analysiert.“ Get the whole story »

Verrohung der Gesellschaft – Dimensionen rechts motivierter Gewalt

“BZÖ Politik kurz erklärt” Source Flickr Author andreas.rodler License

 

Über acht Monate ist es nun her seit Kamal K. In Leipzig von zwei Neonazis erstochen wurde. Am 17.6.2011 begann vor dem Leipziger Landgericht der Prozess gegen die mutmaßlichen Täter, Marcus E. und Daniel K.. Letzterer ist wegen gefährlicher Körperverletzung – er soll Kamal am Morgen des 24.10. geschlagen, mit Pfefferspray außer Gefecht gesetzt und zu Boden gerissen haben – und ersterer wegen gefährlicher Körperverletzung und Totschlag – er habe das Messer gezückt und zugestochen – angeklagt.
Für die Staatsanwaltschaft als die die Ermittlungen führende Behörde war das, was sich in jener Nacht im Oktober zugetragen hat, ein „Unfall“. Das sehen Familie und FreundInnen von Kamal und politisch sensibilisierte Menschen anders. Für sie liegt nah, dass ein rassistisches Tatmotiv in Betracht gezogen werden muss und insistieren darauf, dass dies bei der Anklageerhebung und im Prozess eine größere Rolle spielen müsse. Schließlich liegt ein neonazistischer Hintergrund der beiden mutmaßlichen Täter auf der Hand. War der eine, Daniel K., um die Jahrtausendwende in Leipzig in die rechte Szene eingestiegen und in Aachen, wohin es ihn wenig später verschlug, in der als besonders rassistisch und militant bekannten Kameradschaft Aachener Land aktiv, macht Marcus E. nicht nur äußerlich kein Hehl aus seiner „nationalen Gesinnung“. Er suchte während seines langjährigen Gefängnisaufenthaltes aktiv Kontakt zur „Hilfsorganisation für nationale Gefangene“, die inhaftierte Nazis in der Szene halten will. In seiner Wohnung in Erfurt wurden mehrere Kisten mit Nazi-Devotionalien beschlagnahmt. Beide Angeklagten tragen auf ihrem Körper einschlägige Tätowierungen, die u.a. das Haken- und Keltenkreuz und SS-Symbolik zeigen.
Trotz all dieser Indizien ließ der Leipziger Oberstaatsanwalt schon wenige Wochen nach dem Mord verlautbaren, dass es keine hinreichende Anhaltspunkte für einen rassistischen Tathintergrund geben würde. Die Anwälte der Nebenklage, die vor Gericht die Interessen der Familie vertreten, plädieren vor diesem Hintergrund dafür, dass eine Verurteilung wegen Mordes aus niederen Beweggründen bzw. gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht kommen sollte. Am zweiten Verhandlungstag gab der Richter diesem Antrag zumindest in Teilen statt und erteilte in Richtung von Marcus E. den rechtlichen Hinweis, dass für ihn auch eine Verurteilung wegen Mordes in Frage käme. Am 8.7.2011 soll das Urteil gesprochen werden. Dann wird sich zeigen, ob die Justiz einmal mehr entpolitisieren und dem Schweigen über die Dimension rechter Gewalt Vorschub leisten will.
Schließlich ist Kamal einer von mehr 150 Menschen, die in Deutschland seit 1990 durch rechts motivierte Gewalt ums Leben kam. In Sachsen waren es im selben Zeitraum mindestens 13. Nimmt man nicht die von JournalistInnen und Initiativen recherchierten, sondern die offiziellen Zahlen her, gibt es bundesweit allerdings „nur“ 47 und in Sachsen sieben Menschen, die sterben mussten, weil sie einen Migrationshintergrund hatten, homosexuell, links oder obdachlos waren. Get the whole story »

Raumschiff in Berlin

 

Gregor Henker berichtet vom Kongress des Chaos Computer Club.

Wer Ende Dezember in Berlin weilt und dabei über den Alexanderplatz flaniert, blickt unweit eines großes Einkaufszentrum auf ein seltsam blinkendes Gebilde: Die Fairydust. Landet das Raumschiff vorm Berliner Congress Center (BCC) ist klar, der alljährliche Kongress des Chaos Computer Clubs (CCC) beginnt. Zum 27. Mal war es also dieses Mal soweit und war schon im Vorfeld bemerkenswert. Circa 4000 Tickets wurden binnen weniger Stunden verkauft und so manch eine/r versuchte noch in letzter Sekunde an ein ein solches heranzukommen,  zumeist vergeblich.

Der 27. Communication Congress (27C3) wurdes dieses Jahr besonders medial begleitet. So hatte Deutschlandradio ein eigenes kleines Studio aufgebaut und berichtete live von einigen  Seminaren. Ob die Aussage, die Computerfreaks und Hacker und Hacksen (die selbst gewählte weibliche Form) seien mittlerweile tief im Establishment angekommen stimmt – davon sollte man sich allerdings selbst überzeugen. Wahr ist natürlich, dass vor 10 Jahren niemand damit gerechnet hätte, dass der CCC als Sachverständige/r vor dem  Bundesverfassungsgericht oder in Ausschüssen des Bundestages – oftmedial verwertet – von allen Parteien gerne gesehen wird.

Dennoch war das Chaos im Namen des CCC nie als Chaos des Vereins, der Buchführung oder des WG-Zimmers gemeint. Im Eröffnungsvortrag wurde betont, dass es um das Chaos in der  Welt ginge, die Flut an Informationen und Daten, die es heute zu bewältigen geht und das dies manche vermögen und andere – eben nicht. Diese sogenannte Keynote führt auch  alljährlich das Motto des Kongresses ein.

Beim 27C3 stand das Motto „We come in peace“ (Wir kommen in Frieden) über allem. Nicht zuletzt eine Ansage zur Berichterstattung, die das ausgehende Jahr dominierte. Stichwort  Wikileaks. Sind die „Schuldigen“ die Urheber der Geheimnisse oder die, die diese öffentlich machen? Und es ist ein Verweis auf die immer größer werdende Regulierungswut regierender  Politiker, die die (nun nicht mehr so) neuen Medien in Gesetzeshüllen und Vorschriften packen wollen, die diesen nicht gewachsen sind. Der schöne Spruch, dass man  schon in ein Baumhaus von alleine hinein klettern können muss, um die Tapete bestimmen zu wollen, machte auch hier die Runde. Auf dutzenden Vorträgen und Workshops wurden  technische, aber auch gesellschaftliche politische Themen abgehandelt. So wurde das Problem der digitalen Spaltung thematisiert. Dabei ging es unter anderen darum, dass im HARTZ  IV Regelsatz kein Geld für einen Internetanschluss vorgesehen ist. Dabei ist das Netz heute ein selbstverständlicher Kommunikationskanal geworden, der je nach Alter sogar das  Fernsehen längst überholt hat. Darüber hinaus ist es eben auch ein demokratischeres Medium, als die „Glotze. Schließlich stellen sich Partizipationsmöglichkeiten, die Möglichkeit  einfach selber zum „Sender“ zu werden, jedem zur Verfügung der online ist. Als anderes Beispiel sei der CCC Jahresrückblick erwähnt, bei dem unter anderen von der Enquete  Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ im Bundestag berichtet wurde. Dort sitzt Constanze Kurz, eben vom CCC, für die LINKE als Sachverständige. Ob dieses Gremium  wirklich Gehör finden wird, das wird sich noch zeigen müssen. Der 27C3 jedenfalls kam in Frieden und in 11 Monaten wird die Fairydust wieder auf dem Alexanderplatz landen.

 Bildquelle Flickr Autor Pink Dispatcher CC-Lizenz