Gesetzentwurf der LINKEN für starke Gemeinden und mehr demokratie

Posted by on Januar 16, 2012 at 10:19 am.

Marion Junge für Parlamentsreport 11/2011

Anfang November hatten wir Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen nach Dresden eingeladen, um darüber zu sprechen, wie die Ortschaftsverfassung gestärkt werden kann. Im Rahmen unseres 2. Kommunalpolitischen Gesprächs stellten wir unseren Referentenentwurf dazu vor, der nun bis Ende März zur Diskussion steht. Unser Ziel ist, das Kommunalrecht so zu ändern, dass kommunale Selbstverwaltung und Mitsprache gestärkt werden. Mit dem veränderten Leitbild 2010 für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden will die Staatsregierung Einheitsgemeinden und somit größere Verwaltungseinheiten schaffen. Verlierer dabei sind die kleinen Gemeinden, die ihre Selbstständigkeit und die Chance zur Mitsprache verlieren. DIE LINKE nimmt das nicht hin und fordert den Landtag als Gesetzgeber auf, die Rechte der Bürger und Bürgerinnen in den Gemeinden und Ortsteilen zu stärken.

Dazu schlagen vor, die Sächsische Gemeindeordnung wie folgt zu ändern:

  • eine verbindliche Ortschaftsverfassung wird eingeführt,
  • der Ortsbürgermeister / die Ortsbürgermeisterin(statt „Ortsvorsteher/in“) wird direkt gewählt,
  • den Ortsbürgermeistern/innen werden im Stadtrat und in den Ausschüssen Beratungsrecht eingeräumt,
  • dem Ortschaftsrat wird ein Anhörungs-, Vorschlags- und Antragsrecht sowie das Budgetrecht bei allen Orts-Angelegenheiten zugestanden,
  • die Zahl der Mitglieder des Ortschaftsrates wird anhand der Einwohnerzahl festgelegt,
  • die Gemeindeverwaltung wird verpflichtet, die ortschaftsbezogenen Organe bei der Aufgabenerfüllungzu beraten und zu unterstützen,
  • in größeren Ortschaften wird eine örtliche Verwaltung eingerichtet,
  • Einwohnerversammlungen, Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid werden verbindlich in der Ortschaftsverfassung geregelt.

Mit den Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung zur Ortschaftsverfassung (§ 65 bis § 69) möchten wir die Diskussion in den Kommunen und Ortsteilen begleiten und würden uns freuen, wenn alle, die kommunalpolitische Verantwortung tragen, darüber mit uns ins Gespräch kommen. Diskutieren Sie mit uns über den Gesetzentwurf und teilen Sie uns Ihre Änderungsvorschläge mit! Ich stehe dafür als Ansprechpartnerin ebenso zur Verfügung wie der parlamentarisch-wissenschaftliche Berater Alexander Thomas.

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