Ungehört verhallter Protest und neue Perspektiven

Posted by on November 24, 2011 at 2:59 pm.

Jule Nagel für Sachsens Linke! zum ersten Jahr Extremismus-Klausel

Ende des Jahres 2011 ist es ein Jahr her seit Initiativen, Vereine, die für Demokratie und gegen Neonazismus arbeiten und dafür Mittel aus demokratiefördernden Bundesprogrammen und in Sachsen aus dem Landes-Programm „Weltoffenes Sachsen“ beziehen, eine so genannte Demokratie-Erklärung unterzeichnen müssen. Längst hat sich in der öffentlichen Debatte der Name „Extremismusklausel“ etabliert, was den Charakter dieses Zwangsmittels ungleich besser beschreibt. Schließlich verlangt diese auf dem umstrittenen Extremismusansatz basierende Klausel Initiativen und Vereinen ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Durchleuchtung von ProjektpartnerInnen nach „extremistischen Bestrebungen“ ab.

Der Protest gegen die Extremismusklausel zog weite Kreise. Im Februar 2011 fand ein bundesweiter Aktionstag statt, Gutachten befanden die Klausel des Bundesfamilienministeriums und aktuell auch des sächsischen Innenministeriums als verfassungswidrig bzw. mindestens bedenklich, kommunale Gremien und sogar Landesparlamente forderten ihre Rücknahme. Doch Protest und Bedenken prallten bei den politisch Verantwortlichen ab. Im Endeffekt unterschrieben die meisten Projektträger das Bekenntnis. Pragmatismus, finanzieller Druck und das Bewusstsein über die Wichtigkeit der eigenen Arbeit für Demokratieentwicklung, Auseinandersetzung und Bekämpfung von Neonazismus und Diskriminierung sowie Unterstützung von Betroffenen rechter Gewalt machen diesen Schritt durchaus erklärbar.

Und so hält sich der messbare Widerspruch, der sich durch offizielle Schreiben oder gar Ablehnung von Geldern belegen lässt, sich in Grenzen. In den Antworten auf Kleine Anfragen der Links- und der SPD-Fraktion legte die Bundesregierung im Juli 2011 offen, dass beim Bundesfamilienministerium bis Juli insgesamt 14 kritische Begleitschreiben aus Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen eingegangen seien. Bis Ende Juni wurden außerdem 19 von insgesamt 24 Millionen Euro aus dem Programm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ bewilligt. Auch in Sachsen, das einzige Bundesland das die Extremismusklausel in abgewandelter Form für das landeseigene Demokratie-Förderprogramm („Weltoffenes Sachsen“), wurde im August auf Nachfrage des Uni-Radios Mephisto 97,6 verkündet, dass so viele Träger wie noch nie Gelder beantragt hätten und nur eine Ablehnung von Geldern bekannt geworden sei.
Die Frage nach den Projekten, die aufgrund des Zwangs zur Unterzeichnung der Extremismus-Klausel Abstand von Antragsstellungen genommen haben, wird erst gar nicht aufgeworfen. Ebenso wenig wie die Frage danach wie sich das Verhältnis von Staat und Zivilgesellschaft, von zivilgesellschaftlichen Initiativen untereinander und die Arbeit der Projekte durch die Klausel verändert haben.

Ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Sächsischen Landtages, das im Auftrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erstellt wurde, bringt nun wieder Schwung in die Debatte. Im Gutachten wird die Verfassungsmäßigkeit des in der sächsischen Klausel abgeforderten Bekenntnisses zur Freiheitlich demokratischen Grundordnung angezweifelt und auch die  Überprüfung von ProjektpartnerInnen beanstandet. Bereits im Januar 2011 hatte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem Gutachten festgestellt, dass ein Bekenntnis zur Freiheitlich-demokratischen Grundordnung nur in Ausnahmefällen, nämlich von  Beamten und im Falle von Einbürgerungen verlangt werden kann – eben wegen des damit verbundenen erheblichen Eingriffes in das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Dies bestätigt nun auch das Landtags-Gutachten und kommt zu dem Schluss, dass „durch das Verlangen nach Abgabe eines Bekenntnisses zur freiheitlich demokratischen Grundordnung […] in nicht gerechtfertigter Weise in das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung eingegriffen“ wird.

Konsequenz aus dem Gutachten, vor allem aber der breit getragenen Kritik an Generalverdacht,  Bekenntniszwang und Extremismusansatz müsste die Rücknahme der sächsischen Klausel sein, wie es auch die sächsische LINKE einforderte.
Dass es die politisch Verantwortlichen in Sachsen nicht so mit Grundrechten und rechtsstaatlichen Prinzipien haben, zeigen jedoch die zahlreichen repressiven Maßnahmen im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Neonaziaufmärsche im Februar in Dresden.
Innenminister Ulbig kündigte nun die Prüfung des Gutachtens an. Dass er wie im Fall des kritischen Prüfberichtes des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zu den Funkzellenabfragen am 13., 18. und 19.2.2011 in Dresden ein Gegengutachten vorlegt ist nicht unwahrscheinlich.

 

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