Aktuelle Probleme beim Stadtumbau

Posted by on Oktober 4, 2011 at 12:14 pm.

Stadtumbau ist derzeit und künftig ein Hauptgebiet in der Stadtratsarbeit. Höchst interessant und nicht konfliktfrei, sind doch die Interessen der Beteiligten (Bewohner, Vermieter, Wohnungsunternehmen und Stadt) durchaus nicht deckungsgleich. Haben Sie schon mal den Umbau der Heizung mitgemacht? Wo man den Staub und Krach am besten erträgt, wenn man eine Woche lang früh aus dem Hause geht und erst abends wiederkommt? Oder gar den Umbau des Hauses, wo das über Wochen geht und wo der Beton im Plattenbau den Lärm der Bohrmaschinen über viele Stockwerke trägt? Oder wo der Starkregen tief ins offene Gebäude eindringen kann?

Gesetzliche Vorschriften sind einzuhalten, von deren Existenz die meisten von uns noch nicht viel wussten. Wie geht zusammen, wenn man das Grün verstärken will, aber auch die notwendigen Stellplätze für die vielen PKW zu garantieren hat? Wie breit müssen Anliegerstraßen sein, wie breit die Kurveneinfahrten für die Feuerwehr und die Lieferfahrzeuge der Möbelfirmen? Stellplatzschlüssel, was ist das?

Die Funktion bestimmt die Form“ und nicht umgekehrt, lautet ein alter Architektengrundsatz. „Wenn Wohnungen weggerissen werden, müssen Parkplätze gestrichen werden“. Klingt einleuchtend und stimmt doch nur zur Hälfte. Oder gar nicht, wenn die zugrundegelegten Einzugsbereiche der verbleibenden Wohnungen falsch bestimmt werden, indem willkürlich Grenzen gezogen und die Stellplatzzahlen der anderen Gebäude weggelassen werden. „Wir wollen junge Mieter anziehen“. Richtig, aber die wollen keine „Grüne Insel“ mit Fahrradständer. Die haben auch Autos, um ihre fernerliegenden Arbeitsplätze zu erreichen. Wir haben alle viel gelernt, in kurzer Zeit und hitziger Debatte.

Die Rechtsgrundsätze besagen:

  1. Wesentliche Änderungen von Park- und Straßenflächen heben den Bestandsschutz auf und erfordern zwingend eine Baugenehmigung durch die örtlich zuständige Baubehörde,
  2. Für die Feuerwehr sind die vorgeschriebenen Mindestmaße der Aufstellflächen und Zufahrten zu garantieren, vor allem die Schleppkurven der großen Fahrzeuge,
  3. Der Stellplatzschlüssel von 1,0 Stellplätzen pro Wohnung ist zu sichern (Sächsische Bauordnung § 49). Eine Reduzierung unter diese 1,0 ist rechtswidrig.
  4. Die Stellflächen sind auf eigenem Grund nachzuweisen. Eine Ausnahmegenehmigung ist nur in begründeten Ausnahmefällen (enge Innenstadt) zu erteilen.
  5. Ein finanzieller Ausgleich (Ablösung) ist ausnahmsweise möglich. Sie dient aber nicht der Versorgung der Mieter mit zumutbaren, wohnungsnahen Stellplätzen.

Grüne Optimierung und Bereitstellung wohnungsnaher Stellplätze müssen harmonisch gestaltet werden, keines auf Kosten des anderen. Bei der Wohnungssuche sind Stellplätze einer der harten Faktoren. Die DDR-weit entstandenen Garagenkomplexe haben sich als günstig erwiesen. Diese Eigeninitiative der Bewohner hat mit hunderten von Eigentumsgaragen für eine starke, dauerhafte und sichere Entlastung der Parkplätze gesorgt. In Coswig haben wir das mit einem 20-Jahresvertrag abgesichert. Das ist eine progressive Lösung, die niemand in Frage stellen sollte, wenn er Garagen in Anrechnung bringen will.

Quelle: Flickr Autor: ehst-tzwen 

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