Affäre ohne Konsequenzen?

Posted by on Oktober 15, 2011 at 9:13 am.

Kevin Reißig zur Handygateaffäre

Selten hat Sachsen einen Skandal dieser Dimension erlebt: Längst ist von „Handygate“ die Rede, in Anlehnung an die Watergate-Affäre, die den US-Präsidenten Richard Nixon 1974 zum Rücktritt zwang – nachdem nicht mehr zu vertuschen war, dass auf seine Anweisung hin das Hauptquartier der Demokratischen Partei ausspioniert worden war. Fraglos liegt Übertreibung in dieser Bezeichnung, allerdings hat der Streit um die Handydaten die politische Landschaft des kleinen Freistaates ordentlich durcheinandergewirbelt.

Ein Ende der Debatte ist nicht in Sicht, die Materie komplex – Grund genug, genauer hinzusehen. Vor allem auf den Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig. Dieses Schriftstück ist der Staatsregierung und den Ermittlungsbehörden frontal in die Parade gefahren, hat wutschnaubende Kritik provoziert. Dabei ist der Datenschutzbeauftragte ein vom Parlament gewähltes Verfassungsorgan, dessen Urteil angemessener Respekt gebührt. Vor allem, wenn es derart klar und unabhängig formuliert ist: Die nichtindividualisierten (also massenhaften) Funkzellenabfragen seien „zum Teil rechtswidrig“ und „unverhältnismäßig“ gewesen. Derartige Ermittlungsmaßnahmen seien laut Strafprozessordnung nur zulässig, wenn erhebliche Straftaten verfolgt würden und gleichzeitig dafür gesorgt sei, dass nicht zu viele Unbeteiligte betroffen sind. Bevor sie eine derartige Abfrage genehmigen, müsse die Justiz genau prüfen, ob beide Voraussetzungen erfüllt sind. Im Dresdner Fall allerdings bekam der Richter von Ermittlern einen vorformulierten und unterschriftbereiten Beschluss vorgelegt. So wurden hunderttausende Datensätze abgefragt, ganze Stadtteile bis zu 48 Stunden lang ausgespäht. Damit seien die Behörden „übers Ziel hinausgeschossen“, attestiert Schurig; eine Verhältnismäßigkeitsprüfung sei „nicht erkennbar“, „die zeitlichen und örtlichen Ausmaße nicht angemessen“. Akribisch listet der Datenschützer Fälle auf, in denen Gerichte die Notwendigkeit einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung bereits aufgezeigt haben.

An seinen Bericht hat Schurig einen umfassenden Forderungskatalog angehängt. So verlangt er, namentlich bekannte Betroffene umgehend darüber zu informieren, dass sie Ziel von Ermittlungen sind, damit ihnen der Rechtsweg eröffnet wird. Der Datenbestand müsse unverzüglich verkleinert werden, nur wirklich ermittlungsrelevante Daten dürften zurückzubehalten werden. Außerdem müsse die Polizei ein Daten-Reduzierungskonzept für zukünftige Fälle entwickeln. Nicht zuletzt bedürfe die Bundesratsinitiative der Staatsregierung, mit der die Rechtslage für derartige Ermittlungsmaßnahmen präzisiert werden soll, einer Überarbeitung.

Seitdem bläst Schurig ein harter Wind ins Gesicht. Der Sächsische Richterverein verlangte eine Entschuldigung, da das Ansehen der Justiz beschädigt sei; der Datenschützer habe seine Kompetenzen überschritten. Der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden, Ulrich Hagenloch, warf dem Datenschutzbeauftragten vor, “mittelbar gerichtliche Entscheidungen kontrolliert” und damit gegen das Gewaltenteilungsprinzip verstoßen zu haben. Ähnlich äußerte sich Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann: „Schurig bewegt sich offensichtlich auf einem für ihn fremden Gebiet, für das er zudem gar nicht zuständig ist“.

Berechtigt ist diese Kritik indes nicht, da der Datenschutzbeauftragte per Gesetz die Pflicht hat, die Exekutivgewalt – zu der Staatsanwaltschaft und Polizei zählen – zu kontrollieren, weshalb er auch vollen Zugang zu allen Akten erhielt. So sieht es auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, der ihm Rückendeckung gab. An keiner Stelle im Bericht hat Schurig zudem richterliche Entscheidungen beurteilt. Er stellt vielmehr klar: „Ich nehme nicht Stellung zu den auf Grund der hier behandelten polizeilichen Anregungen und staatsanwaltschaftlichen Anträge ergangenen gerichtlichen Beschlüssen. Dies verbieten die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Gerichte und die einfachgesetzliche Beschränkung meiner Zuständigkeit“.

Dennoch versuchte die merklich unter Druck geratene Staatsregierung den Befreiungsschlag und beauftragte den Berliner Rechtswissenschaftler Ulrich Battis mit einem Gegengutachten. Battis warf dem Datenschutzbeauftragten vor, die Gewaltenteilung „vollständig verkannt“ zu haben; die Funkzellenabfrage sei recht- und verhältnismäßig gewesen. Da die Funkzellenabfrage die „einzig verbliebene Ermittlungsmaßnahme“ gewesen sei, hätten die Interessen Nichtbetroffener zurückstehen müssen.

Die Strategie, die die Staatsregierung mit dem Gegengutachten verfolgte, ist allerdings gescheitert. Denn Battis hatte nie Zugang zu den Ermittlungsakten und legte daher lediglich eine „völlig abstrakte und wertlose Einschätzung“ vor, wie der LINKE Rechtsexperte Klaus Bartl kritisierte. Es konnte auch gar nicht anders sein – denn hätten Martens und Ulbig die geheimen Unterlagen zur Verfügung gestellt (die, nebenbei bemerkt, bisher auch kein einziger Landtagsabgeordneter zu sehen bekam), hätten sie sich strafbar gemacht.

Das eigentlich Paradoxe am Battis-Gutachten ist allerdings, dass die Staatsregierung einen unbeteiligten Professor beauftragte, zu bewerten, ob die Funkzellenabfrage verhältnismäßig gewesen sei und die Gerichte korrekt entschieden hätten. Gleichzeitig wirft sie dem Datenschutzbeauftragten vor, die Unabhängigkeit der Gerichte verletzt zu haben, als er genau diese Frage qua Amt mit „Nein“ beantworte – ein Musterbeispiel für Doppelmoral.

„Die sächsische Polizei hat uns mit ihrer ‚elektronischen Fall-Analyse’ gezeigt, dass Kolonnen fremdgespeicherter Daten uns zu potentiellen Verdächtigen machen können. Man erzeugt Profile, wie sie sonst nur in Diktaturen missbraucht werden. Der Ort dieser Geschichte ist aber nicht Teheran, Damaskus oder Minsk, die Hauptstadt der weißrussischen Diktatur. Es ist Dresden“, war schon im Juni in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu lesen. Das zeigt den Stellenwert, den die Handy-Affäre inzwischen bekommen hat, selbst für überregionale Medien. Viele blicken mit Unverständnis und Verwunderung auf das schwarze Sachsen, wo – wie es der ehemalige sächsische Datenschutzbeauftragte Thomas Giesen ausdrückte – die Gerichte zum „Vollzugsorgan der Strafverfolgungsbehörden“ geworden zu sein scheinen. Hoffentlich wird der Handygate-Skandal seinem Namen gerecht und führt, wie damals Watergate, zum Rücktritt der politisch Verantwortlichen.

Quelle: Flickr Autor: URBAN ARTefakte Lizens:

 

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