»Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel«

Posted by on September 12, 2011 at 3:39 pm.

Die „Handygate“-Affäre hat das politische Sachsen den ganzen Sommer lang beschäftigt. Ein Ende ist nicht abzusehen. „Links!“ sprach mit dem Rechtsexperten Klaus Bartl über die jüngsten Auswüchse sächsischer Repression und Justizwillkür.

 Für die Funkzellenauswertung lag ein richterlicher Beschluss vor. Ist sie deshalb rechtlich sauber?

 Dem Parlament und nach allem, was wir wissen, selbst den in diesem Verfahren agierenden Rechtsanwälten und Verteidigern sind die von der Polizei ergangenen Anregungen, die von der Staatsanwaltschaft gestellten Anträge und die vom Ermittlungsrichter gefassten Beschlüsse zur Anwendung der so genannten Funkzellenauswertung bzw. auch des Einsatzes von IMSI-Catchern (Gerät zum Abhören von Telefonaten, d. Red.) bislang nicht bekannt. Ihre Vorlage wird verweigert. Den bislang tiefsten Einblick hat der Datenschutzbeauftragte. Er hat erklärt, dass er erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der massenhaften Ausspähung von Telekommunikationsdaten hegt, dass er grundsätzlich schon die Prüfung der Verhältnismäßigkeit durch Staatsanwaltschaft und Gericht für nicht korrekt erachtet und dass er die Weitergabe von knapp 900.000 Telekommunikationsdaten vom Landeskriminalamt (LKA) an die Polizei-Sonderkommission 19/2 für rechtwidrig erachtet. Wir sind uns sicher, dass die ganz eindeutige Rechtssprechung zu den Anwendungsgrenzen der Telekommunikationsdatenausspähung allgemein und der Funkzellenauswertung im Besonderen nicht hinreichend beachtet worden ist.

 Innenminister Ulbig und Justizminister Martens wollen von all dem nichts gewusst haben. Wie glaubwürdig ist das?

 Im Ergebnis des 19. Februar hat sich der Landtag unverzüglich mit der Analyse des Geschehens und den Schlussfolgerungen hieraus befasst. Das Parlament hat klar artikuliert, dass es von der Regierung fortlaufend über die Abläufe, Erkenntnisse des Ermittlungsgeschehens und die Grundsätze der Strafverfolgungsmaßnahmen informiert sein will. Wenn bei dieser Konstellation nun der Innenminister behauptet, dass ihn der Landespolizeipräsident und das LKA und der Justizminister, dass ihn die Generalstaatsanwaltschaft Dresden nicht auf dem Laufenden hielten, ist dies tatsächlich unwahrscheinlich.

 Warum war das Vorgehen der Polizei unverhältnismäßig?

Im Rechtsstaat gilt ganz grundsätzlich das Prinzip, dass nicht jeder Zweck jedes Mittel heiligt. Die bereits erwähnte Rechtssprechung zur geheimen Telekommunikationsüberwachung beschreibt als Haltelinie, dass derartige Instrumentarien nur zur Anwendung kommen dürfen, wenn sie geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind. Nach unserer Überzeugung fehlt es schon an der Geeignetheit und an der Erforderlichkeit, weil man damit Straftäter, die etwa schweren Landfriedensbruch oder Körperverletzung gegen Polizeibeamte begangen haben, auf Grund der Dichte der Ereignisorte und der sich dort bewegenden Menschenmassen überhaupt nicht ausfindig machen konnte. Zudem hatte man durch den Einsatz von etwa 4.000 Polizisten und Polizeidrohnen hinreichend viele Daten. Nichts davon war ausgewertet, um die Frage zu beantworten, ob man die Funkzellenabfrage auch braucht. Was die Verhältnismäßigkeit angeht, so haben die Gerichte stets betont, dass bei einer Entscheidung, ob man die Maßnahmen anwendet, stets zu prüfen ist, ob und in welcher Zahl unbeteiligte Dritte betreffs ihres Grundrechtes auf Wahrung des Telefongeheimnisses und der informationellen Selbstbestimmung in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die LINKEN Bundestagsabgeordneten aus Sachsen wollen prüfen, ob sie gegen die Datenerfassung klagen. Wie schätzten Sie die Erfolgschancen ein?

In der Strafprozessordnung ist geregelt, dass bestimmte Instrumentarien – wie eben auch die geheime Telekommunikationsdatenerhebung – dann nicht angewendet werden dürfen, wenn absehbar davon auch so genannte Berufsgeheimnisträger betroffen sind. Dazu gehören neben Ärzten, Rechtsanwälten und Journalisten vor allem auch Abgeordnete. Solche haben sich aber am 19. Februar in Dutzenden im Umfeld der Südstadt in Dresden sowie an anderen Orten, wo die Funkzellenabfrage erfolgte, aufgehalten. Die Verletzung dieser Grundsatzregelung wurde mithin sehenden Auges in Kauf genommen. Ich sehe deshalb sehr ordentliche Erfolgschancen.

Was erhoffen Sie sich vom Bericht des Datenschutzbeauftragten, der im September vorliegen soll?

 Der Datenschutzbeauftragte ist momentan der Einzige, der Zugang zu den Verfahrensakten hat. Er ist die “objektive Quelle”, die das ganze Ausmaß und alle wesentlichen Fakten dieser Affäre aufdecken und beurteilen, insbesondere ob die Maßnahmen der Ermittlungsbehörden verhältnismäßig waren. Nur so kann geprüft werden, ob die Aussagen der Staatsregierung der Wahrheit entsprechen.

Die Fragen stellte Kevin Reißig.

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