Im Sommer 2010 leitete CDU-Bundesfamilienministerin Kristina Schröder einen wirkungsmächtigen Paradigmenwechsel in Sachen Demokratieförderung ein.
Die von Rot-Grün um die Jahrtausendwende eingeführten Förderprogramme wurden nicht nur finanziell weiter abgespeckt, sondern inhaltlich schwerwiegend verändert. Ging es vorher noch um die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus, weitete Schröder den Fokus im neuen Förderprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ auf das Vorgehen „gegen Linksextremismus und islamistischen Extremismus“ aus. Und nicht nur das: Im Herbst vergangenen Jahres brachte sie die „Extremismusklausel“ ins Spiel.
Vereine und Initiativen, die Fördermittel aus dem Programm des Familienministeriums beziehen wollen, müssen eine Erklärung unterschreiben, mit der sie sich zur „Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung“ bekennen und bestätigen, dass sie eine dem Grundgesetz förderliche Arbeit leisten. Außerdem müssen sie dafür Sorge tragen, dass auch ihre ProjektpartnerInnen dies tun. Weder die vehemente Kritik von respektabler Organisationen der Zivilgesellschaft – wie dem Zentralrat der Juden -, noch verfassungsrechtliche Zweifel von renommierten Juristen oder vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beeindruckten die Bundesministerin.
Sachsen ist bis dato das einzige Bundesland, das die Extremismusklausel adaptiert und auf die Vergabe von landeseigenen Fördermitteln übertragen hat. Die Klausel ist nicht nur ein Bespitzelungsinstrument, das Misstrauen unter zivilgesellschaftlichen, antifaschistischen Akteuren säen und die Spaltung in „gute“ und „böse“ Arbeit gegen Nazis und Diskriminierung befördern wird. Sie trägt zudem eine zutiefst reaktionäre, autoritäre Idee von Staatlichkeit in sich. Die Abhängigkeit von staatlicher Förderung und die Umstrukturierung der Förderprogramme gegen rechts haben zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen ihren kritischen Stachel schon gezogen. Die Extremismusklausel fordert von zivilgesellschaftlichen Akteuren Linientreue und Loyalität zum Staat – und greift direkt in die Meinungsfreiheit ein.
Allerdings machen zahlreiche Reaktionen auf die Extremismusklausel klar, dass man sich dem konservativen Rollback nicht fügen sollte. Angefangen mit der spektakulären Ablehnung des Sächsischen Demokratiepreises durch den Pirnaer Verein AKuBiZ im November 2010 und der breiten Beteiligung am Aktionstag gegen die Extremismusklausel am 01.02.2011 gibt es in der Landes- und Kommunalpolitik auch positive Beispiele.
So legte das Land Berlin Widerspruch gegen die Kopplung der Extremismus-Klausel an die Förderung der Träger ein. Der Landtag Nordrhein-Westfalen folgte einem Antrag der LINKE-Landtagsfraktion, mit dem die Klausel abgelehnt wird, und der Stadtrat im brandenburgischen Neuruppin befasst sich derzeit mit einem Antrag der Grünen, der auf Ablehnung der Klausel zielt.
In Leipzig haben sich am 22.3.2011 zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen und Einzelpersonen zusammengefunden und die Stadt mit einem Schreiben aufgefordert, auf die Abforderung der Extremismusklausel zu verzichten – und sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Klausel zurückgenommen wird.
Letztendlich ist der Zwang zur Unterzeichnung der Klausel nur zu umgehen, wenn auf Fördergelder verzichtet wird. Dies gilt sowohl für antragstellende Initiativen als auch für Kommunen und Bundesländer, über die Geldflüsse abgewickelt werden. Diese Situation sollte für eine offensive öffentliche Auseinandersetzung genutzt werden. Um eine solche Debatte zu unterbinden hat sich die sächsische Landesregierung eine weitere Zwangsmaßnahme einfallen lassen: die Vereine, die Gelder aus dem Bundes- und Landesprogramm für Demokratie beziehen, sollen in Zukunft ihre komplette Öffentlichkeitsarbeit mit der beim sächsischen Sozialministerium angesiedelten Landeskoordinierungsstelle abstimmen. Die erste Beanstandung einer Publikation der RAA Sachsen, die in Sachsen Beratung für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt macht, ist bereits bekannt geworden.
Diese autoritären Eingriffe konterkarieren jede Bemühung für eine demokratische Kultur.
Gerade darum gilt eswiderspenstig zu bleiben und den staatlichen Kontrollphantasien Paroli zu bieten.
Juliane Nagel
Ein Papier zur Bekämpfung des Wirtschaftsextremismus, dass des Eigentum (Kapital) zurück an das Grundgesetz (Artikel 14 (2)) verpflichtet kommt der Lobby der Wirtschaftsextremisten von CDU und FDP nicht in den Sinn.
Die bekämpfen Kritiker durch Krimminalisierung und Staatsfeindlichkeitsandichtungen im Stiel Erich Mielke und Erich Honnecker.
Der Zeit bestimmen wirtschaftsradikale Spekulanten die Politik der Regierungen. Das ist im Grundgesetz wirklich nicht vorgesehen und wider der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Jeglicher Protest zum Kapitalismus wird krimminalisiert, obwohl Kapitalismus im Grundgesetz nicht festgenagelt ist. Kritik an den jetzigen Zuständen, der Entpflichtung des Eigentums (Kapitals) durch die Regierungen ist der Verfassungsschutz im wahrsten Sinne des Wortes. Die CDU und die FDP ist unwillig das Grundgesetz mit den historischen Ursachen zu verstehen.
Die Sozialministerin benötigt Nachhilfeunterricht.
Das kann sie gerne haben. Sie möge sich mal mit den neueren Urteilen der Sozialgerichte auseinandesetzen, sich das Agieren der Verantwortungsträger genau im Gerichtssaal anschauen und Verwaltungsvorschriften der Städte, Gemeinden und Landkreise auf Sittlichkeit überprüfen. Hier müßte diese aber das eigene Parteiklientel wegen Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit und Untergrabung der Sozialstaatlichkeit abwatschen.
Das will diese wirklich nicht.
Dazu muß z.B. die sächsische Frau Ministerin Claus erst mit Druck bewegt weden. Die Sozialministerin Claus z.B. vergisst, dass diese an das geltende Recht gebunden ist und eine Rechtsaufsichtspflicht auszuüben hat. In der Disziplin war schon die CDU- Vorgängerin erbärmlich schlecht und durfte wegen der Zulassung von verbotenen Fremd- und Mehrbesitz an Apotheken (z.B. Kosma-apotheken GmbH) ihr Handtuch zur OB nach Dresden wechseln, so wie der Saarländische CDU- Minister für Soziales und Justitz auf Wunsch der Bundeskanzlerin wegen der Doc- Morris Kettenapotheke im einstigen Fremd- und Mehrbesitz vom Amt verschwand.
Die betroffenen Vereine können ruhig an mich herantreten und mich bei einer Internetseite unterstützen, bei der dokumentiert werden kann, wie es mit den Institutionen im Gesundheitswesen, den Organen der Rechtspflege vom Amtsgericht über den Generalstaatsanwalt und den Kollegium der Rechtsanwaltskammer, aber auch in Sachen der Finanzbehörden unter der führenden Rolle der CDU mit deren Ministerposten bestellt ist.
Von eine Akzeptanz des deutschen Bundestages als Teil der FDGO, welcher das geltende Recht in der BRD beschließt, ist da wirklich überhaupt nichts zu spühren.
Wenn Frau Sozialministerin ein Bekenntniss zur FDGO von der Richterschaft, dem Regierungskollegium, dem öffentlichen Dienst, dem Kollegiums der Rechtsanwaltskammern, der Steuerberaterkammern und der Landesapothekerkammern zur FDGO von Nöten hällt, dann kann ich das durchaus verstehen. Es ersetzt aber nicht die Verpflichtung der Regierungen zur Rechtsaufsicht und Ahndung von Rechtsverstößen dieses Klientels. Dort ist nach den mir vorliegenden Akten einiges ihrer Berufszulassung überdrüssig, dem auch mal nachgegangen werden kann.
Die CDU und FDP- Regierung hat noch einen sehr großen Beitrag zur Förderung der Demokratie zu leisten und können mir das gerne an der Wahrnehmung ihrer Rechtsaufsichtspflichten vorturnen. Ich würde mich wirklich freuen, wenn mich hier diverse Vereine bei der Publikation per Internet unterstützen könnten.
Ist wohl eher selten, dass mann Schreiben der Rechtsaufsicht vom Regierungspräsidium Dresden in der Hand hält, dass ein Briefverkehr mit Unternehmen führt, die noch nicht einmal ein Gewerbe gemeldet haben, ein Briefkasten fehlt, von Rechtsanwälten vertreten werden und nachgewiesen werden kann, dass es unmöglich ist, dass das RP nicht von der Nichtexistenz der Unternehmungen gewußt haben kann.
Da stellt sich dann wohl eher die Frage: “Wer war bei der Manipulation von Bilanzen und Gerichtsverfahren durch die Vortäuschung falscher Tatsachen behilflich”, so dass ein Rechtsanwalt und heutiger Kulturbürgermeister der Frau OB von Dresden zur Auffassung kommt, dass eine Apotheke ein Vermögen von 0 darstellt und keine Rechtsanträge einreicht, obwohl er als RA bis zum heutigen Tage in der Gerichtsakte erscheint.
Da haben sich aber zwei im Dresdner Rathaus ganz zufällig gefunden?
Wie kommt es das ein Sozialgericht die KdU in Dresden nach Wohngeldgesetz als Krücke nachempfinden muß, obwohl die Ex- Sozialministerin von Sachsen sogar in der Stadt Dresden einen qualifizierten Mietspiegel vorfindet? Was hat denn die Stadt Dresden mit der ARGE dem Sozialgericht in Dresden über Jahre vorgegaukelt, dass es jetzt zu dieser Entscheidung kommt?
Ich denke, dass nach den Pleiten der Regierungen vor dem Verfassungsgericht die Abgeordneten und die Regierungsmitglieder von CDU/FDP unterschreiben müssen, dass diese eine dem Grundgesetz förderliche Arbeit leisten. Das ist antifaschistisch und bindet die Organe des Staates mit dem öffentlichen Dienst an das aufgeschriebene Recht. Wenn Frau CDU- Bundesfamilienministerin von der Grundgesetzförderlichkeit die Diäten ihrer CDU/CSU/FDP- Genossinnen und Genossen im Bundestag und in den Regierungen abhängig machen möchte, dann stehen diese möglicher Weise bald vor einer Pleite und die Nichtanwesendheit im Plenum des Deutschen Bundestages ließe sich ggf. auf Fahrgeldmangel zurückführen.
So zumindestens steht viel zu oft der Verdacht im Raum und einer diesbezüglichen Diätendisziplinierung zu Gunsten der antifaschistisch-demokratischen Vereine, kann mit regen Interesse entgegen gesehen werden.
Hallo Herr Pietzsch,
was verstehen Sie bitte unter:
…der Entpflichtung des Eigentums (Kapitals) durch die Regierungen?
-da streikt sogar mein Rechtschreibprogramm!
und wie stellen Sie sich diese Entpflichtung vor?