Zum 31. Dezember 2009 ist das Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit, kurz: Kommunal-Kombi, ausgelaufen. Aber schon im November 2009 wurde in Sachsen die Landesförderung eingestellt, die Landesregierung war nicht bereit ihre Mittel aufzustocken, obwohl die Bundesmittel noch nicht ausgeschöpft waren.
»In der konkreten Ausgestaltung war er aus dieser Perspektive sogar nur ein Feigenblatt.«
Aus Sicht der LINKEN ist der Kommunal-Kombi nur ein Baustein für den von uns geforderten massiven Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung. In der konkreten Ausgestaltung war er aus dieser Perspektive sogar nur ein Feigenblatt. Skandalös ist, dass mit dem Programm suggeriert wurde, bundesweit 100000 Stellen für Langzeitarbeitslose zu schaffen. In der Realität konnte nur ein Bruchteil ausgeschöpft werden. So wurden bundesweit nur 15825, davon in Sachsen 5322 Stellen bewilligt.
Die unzureichende finanzielle Unterfütterung des Programms war von Beginn an nur allzu offensichtlich. Es ist ein Sparprogramm für den Bund: Bis zu 500 Euro pro Stelle gibt letzterer monatlich dazu, spart dadurch aber zugleich ein Mehr an Sozialleistungen ein. Interessanter wird es allenfalls durch die Kombination mit zusätzlichen Förderprogrammen der Europäischen Union und – falls vorhanden – der Länder. Einen erheblichen Teil der Kosten müssen aber die Kommunen selber tragen, denn die Förderung durch den Bund setzt deren finanzielle Beteiligung voraus. Trotz eingesparter Kosten der Unterkunft waren die Kommunen damit aber finanziell überfordert – ein Grund für die schwache Nutzung des Programms. Kommunen mit hoher Arbeitslosigkeit gehören in aller Regel auch zu den Finanzschwächsten. Sie haben zu wenig Geld um sich das Fördergeld leisten zu können. Insofern biss sich hier die Katze in den Schwanz.
»Zu streng, zu schwerfällig, zu umständlich und zu bürgerfeindlich«
Die geringen Bewilligungen sind
auch auf die überharten individuellen Zulassungsbedingungen zurückzuführen: Zu streng, zu schwerfällig, zu umständlich und zu bürgerfeindlich kritisieren die PraktikerInnen vor Ort. Sowieso konnten den Kommunal-Kombi auch nur Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit beantragen.
Mit den Jobs, die mit dem Kommunal-Kombi geschaffen wurden, werden soziale Dienstleistungen in den Kommunen bereitgestellt, für die ein hoher gesellschaftlicher Bedarf besteht: Kinderbetreuung, Gesundheit und Pflege, Kultur, ökologische Projekte, Bildung – alles Bereiche, in denen momentan eine Unterversorgung herrscht. Das ist begrüßenswert, denn auch deswegen wollen wir einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor auf- und ausbauen. Was wir allerdings nicht wollen, ist, dass diese Aufgaben zu Niedriglöhnen erledigt werden. In Berlin konnte DIE LINKE das Modell der öffentlich geförderten Beschäftigung wenigstens mit einem Mindestlohn von 1.300 Euro brutto durchsetzen. Das ursprüngliche Modell der Berliner, zur Finanzierung das Arbeitslosengeld II, die Kosten der Unterkunft und die Aufwandsentschädigung im Rahmen von Ein-Euro-Jobs zu bündeln und über Landesmittel auf existenzsichernde Löhne aufzustocken, scheiterte an der Bundesregierung.
Betroffenen bot der Komunal-Kombi immerhin die Möglichkeit für drei Jahre sozialversicherungspflichtig aus Hartz IV herauszukommen. Es ist dringend erforderlich mit neuen Förderinstrumenten den Einstieg in eine öffentlich geförderte Beschäftigung zu schaffen. Damit könnten nachhaltige Wirtschaftsstrukturen auf kommunaler Ebene aufgebaut werden. Unabdingbare Voraussetzungen sind allerdings, dass das Fördergeld den Kommunen pauschal zur Verfügung gestellt wird und die individuellen Zugangsvoraussetzungen aufgehoben werden. Das ersatzlose Auslaufenlassen des Kommunal Kombi ist ein Skandal.
Barbara Höll
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagfraktion DIE LINE
Bild von tochis@flickr
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