Zum Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft
Als Hartz IV eingeführt wurde, wurde den Kommunen eine Entlastung von 2,5Â Milliarden Euro versprochen. Um diesem Versprechen gerecht zu werden, beteiligt sich der Bund an den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Betroffene, die ansonsten von den Kommunen getragen werden. Doch Jahr für Jahr stiehlt sich der Bund weiter aus der Verantwortung. Um es einmal prozentual zu verdeutlichen: Betrug im Jahr 2007 der durchschnittliche Bundesanteil noch 31,8Â Prozent, so wird er im Jahr 2010 nur noch 23,6Â Prozent betragen. Die Mehrkosten werden auf die Kommunen abgewälzt.
»In der Stadt Dresden rechnet man beispielsweise damit, dass im Jahr 2010 im Vergleich zum Vorjahr Mehrkosten von acht Millionen Euro entstehen.«
Dies hat auch gerade auf sächsische Kommunen negative Auswirkungen. In der Stadt Dresden rechnet man beispielsweise damit, dass im Jahr 2010 im Vergleich zum Vorjahr Mehrkosten von acht Millionen Euro entstehen. In Leipzig ist von Mehrkosten von ca. 3,6 Millionen Euro die Rede.
Die einst versprochene Entlastung der Kommunen von 2,5 Milliarden Euro ist schon heute nicht mehr gesichert. Mit dem am 4. Dezember im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP verabschiedeten Gesetz stiehlt sich der Bund noch weiter aus der Verantwortung. Der Bundesrat kritisiert insofern zu Recht: „Das Absenk
en des Bundesanteils auf durchschnittlich 23,6 Prozent widerspricht der gesetzlichen Zusage einer bundesweiten Entlastung der Kommunen.“
Grundlage für den Rückzug des Bundes ist eine Formel, die davon ausgeht, dass sich der Bundesanteil nach der Zahl der Bedarfsgemeinschaften bemisst. Wenn also die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt, sinkt auch der Bundesanteil. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften sagt aber nur sehr bedingt etwas über die Gesamtkosten aus. Um diesen Mechanismus an einem Beispiel verdeutlichen: Nehmen wir, ganz einfach und schematisch gerechnet, einen Häuserblock, in dem es drei Bedarfsgemeinschaften gibt, deren Kosten der Unterkunft jeweils 200Â Euro betragen. Dreimal 200Â Euro ergeben Kosten von insgesamt 600Â Euro. Wenn von diesen drei Bedarfsgemeinschaften zwei zusammenziehen und in eine größere Wohnung ziehen, so haben wir nur noch zwei Bedarfsgemeinschaften. Das heißt, der Anteil des Bundes fällt deutlich geringer aus. Wenn nun aber eine Bedarfsgemeinschaft größer wird, z.B. weil zwei Menschen zusammen ziehen oder ein Kind geboren wird, und sie infolgedessen in eine größere Wohnung umzieht, hat sie auch Anspruch auf höhere Unterkunftskosten. Für die vereinfachte Beispielrechnung gehen wir einmal davon aus, dass nach der Geburt eines Kindes und dem Zusammenziehens zweier Anspruchberechtigten, die durchschnittlichen Mietkosten 300 Euro betragen. Zwei Bedarfsgemeinschaften mal eine Miete von 300Â Euro ergeben wieder 600Â Euro. Die Kosten bleiben also gleich; der Bund zahlt jedoch weniger. Und die Mehrlasten hat die Kommune zu tragen.
»Wir dürfen die die Kommunen nicht länger im Regen stehen lassen.«
Auf die Kommunen kommt nun ohnehin eine enorme Mehrbelastung aufgrund der Krise zu. Wir dürfen die Kommunen nicht länger im Regen stehen lassen. Deswegen hat die Linke einen eigenen Antrag eingebracht, in dem vorgeschlagen wurde, dass sich der Anteil des Bundes an den tatsächlichen Kosten bemisst. Denn: Wenn in den Kommunen das Geld fehlt, dann fehlt es konkret für Seniorenbegegnungsstätten, Jugendklubs und Kitas.
Die sächsischen CDU und FDP Abgeordneten stimmten gegen den Antrag der Linksfraktion und für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der den Kommunen enorme Mehrbelastungen aufdrückt. Insofern tragen sie nun die Verantwortung dafür, wenn die Löcher in den kommunalen Haushalten noch größer werden.
Katja Kipping
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