Jayne-Ann Igel mit der aktuellen Schäublette
Die Verhinderung von Straftaten sei höherwertiger (sic) einzuschätzen als die Strafverfolgung, führte Schäuble Mitte November anlässlich der Bundestagsdebatte zur zweiten Lesung des BKA-Gesetzes aus und bezog sich dabei auf ein Urteil des Verfassungsgerichts. „Und dass wir aufhören, unseren Verfassungsstaat zu diffamieren, als wäre es die Stasi“ monierte unser Vorreiter weiter. Ja, ohnehin scheint er ein Problem mit den offenbar unbelehrbaren Protestanten gegen das Gesetzesvorhaben zu haben; in einem Interview mit der taz (14.10.2008) verteilte er gehörig Schelte: „Ich halte diese Kritik für unberechtigt und ich halte auch die Ängste, die da bei jungen Menschen erzeugt werden, für falsch und unverantwortlich. [...] Wer schürt denn diese Angst? Wer hat denn den Leuten eingeredet, dass eine sechsmonatige Speicherung ihrer Kommunikationsdaten eine Bedrohung der Freiheit sei? Das waren gewisse Medien, Organe wie das Ihre gehören leider bisweilen auch dazu.“ Ja, gewisse Organe, er spricht jetzt übrigens öfters von Organen, auch in Bezug auf das BKA (z.B. Abgeordnetenwatch, 18.11.2008), und ich kenne diesen Ausdruck, aus einer anderen Zeit …
Dennoch findet er den Vergleich mit der Stasi unangemessen: „Die Gleichsetzung meiner Person mit der Stasi ist eine Beleidigung. Wer behauptet, es gäbe auch nur die entfernteste Ähnlichkeit zwischen der Realität in der DDR und in der Bundesrepublik, ist nicht nur geschichtsblind. [...] Wer das mit der Bundesrepublik vergleicht, der diffamiert unsere Freiheitsordnung in einem Maße, wie wir es nicht zulassen dürfen. Wir haben nämlich in Deutschland schon einmal eine Freiheitsordnung durch verantwortungsloses und bösartiges Gerede derart diffamiert, dass am Ende die NS-Gewalt- und Willkürherrschaft an die Macht kommen konnte.“ Soweit ein kleiner Einblick in das Geschichtsbild des IM,
»der noch immer der Ansicht ist, man habe den jungen Leuten auf der Straße lediglich den Kopf verdreht …«
Und nun das Unerhörte, ausgerechnet aus Sachsen – nein, diesmal nicht in Gestalt einer Fledermaus, vielmehr folgen Abgeordnete und Regierungsmitglieder der SPD einem Beschluss ihres Landesverbandes (!), dem Gesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen. So ist die kleine große sächsische Koalition gezwungen, sich dort der Stimme zu enthalten, was einem Nein gleichkommt. Schäubles Antwort ließ nicht lange auf sich warten – wie hieß das in der DDR: „wer nicht für uns ist, ist gegen uns“ – er würde das am liebsten umdrehen: wer nicht dezidiert gegen uns ist, sich also nur der Stimme enthält, ist eigentlich für uns … Der Meister hat schon über diverse Veränderungen der Abstimmungsregeln im Bundesrat nachzudenken begonnen …
Epilog: Auszug aus der Fragestunde der Bundesregierung im Deutschen Bundestag vom 03.12.2008
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern auf. – Herzlich willkommen, Herr Altmaier. Sie stehen zur Beantwortung der Fragen bereit. Ich rufe die Frage 3 des Kollegen Wolfgang Wieland (Bündnis 90/Grüne) auf:
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den Vorschlägen des Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, ein, das Abstimmungsverfahren oder Entscheidungsquorum im Bundesrat so zu verändern, dass die einfache Mehrheit der Stimmen entscheidend ist, und welche Pläne hat die Bundesregierung, einen Vorschlag mit dem Ziel der Veränderung des Entscheidungsquorums oder Abstimmungsverfahrens im Bundesrat vorzulegen?
Peter Altmaier, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es handelt sich um einen Vorschlag, den der Bundesminister des Innern und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Herr Körper, in ihrer Eigenschaft als Mitglieder der gegenwärtigen Föderalismuskommission gemacht haben.
Dies ist allerdings kein neuer Vorschlag. Sowohl Herr Schäuble als auch Herr Körper haben einen Vorschlag aufgegriffen, den die vorherige Bundesregierung im Rahmen der Beratungen der ersten Föderalismuskommission bereits im Jahr 2003 gemacht hat. Dieser Vorschlag wird im Übrigen auch von namhaften Experten unterstützt. Er war zum Beispiel Gegenstand der Vorschläge der Bertelsmannkommission „Verfassungspolitik und Regierungsfähigkeit, Entflechtung 2005“. Er wird auch vom Konvent für Deutschland und dessen Vorsitzenden, dem ehemaligen Bundespräsidenten Professor Dr. Roman Herzog, vertreten. Die Bundesregierung hat zu diesem Vorschlag keinen Beschluss gefasst, weil es sich um einen Vorschlag von Mitgliedern der Föderalismuskommission handelt. Ich habe allerdings keinen Zweifel, dass sich die frühere Haltung der Bundesregierung im Vergleich zu heute nicht verändert hat. [Hervorhebungen, kursiv, von der Autorin]
Quelle: Bundestag Plenarprotokolle
Bild: “watched” – *MarS
