Berliner Linke: Polizeigesetz schärfen?

Posted by on November 3, 2007 at 10:21 pm.

BILDWir kennen das Problem vom WOBA – Streit in Dresden: Innerparteilicher Zoff mit verheerender Außenwirkung. Im Streit um die Novellierung des Berliner Polizeigesetzes (ASOG) [### berichtete →] hat Evrim Baba (Foto) gestern ihr jüngstes Positionspapier vorgelegt, nachdem ihr zuvor von »Parteifreunden« in aller Öffentlichkeit »profunde Unkenntnis« vorgeworfen wurde. Eine Übersicht [UPDATE 2.12.07 →]

In der Berliner Linkspartei streitet man derzeit heftig. Auslöser ist die von der SPD noch für dieses Jahr geplante Änderung des Berliner Landes-Polizeigesetzes (ASOG), für die die mitregierende Linke ihre Zustimmung erteilen will. Generalargument der Verteidiger dieser Zustimmung ist der Koalitionsvertrag zwischen SPD und PDS aus dem Jahre 2006, in dem sich die Berliner PDS mit einer Änderung des Gesetzes einverstanden erklärt hatte. Kritiker der geplanten Gesetzesänderung weisen indes darauf hin, dass die nunmehr vorgelegte Fassung weit über das dort Vereinbarte hinausgehe. Bereits Ende September hatten sich Mitglieder der Linken aus Berlin und Sachsen in einem Offenen Brief gegen die “geplante Verschärfung” des Gesetzes ausgesprochen. Im Oktober meldete sich dann Evrim Baba, Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses für die Linke, mit einem Positionspapier zu Wort, in dem sie ebenfalls Kritik an der geplanten Zustimmung äußerte.

»Eine fundierte Auseinandersetzung mit meinen
konkreten Anwürfen findet (…) nur
oberflächlich statt.«

Evrim Baba[1]

Im Zentrum der Kritik steht die geplante Regelung zur Videoüberwachung. Darüber hinaus sieht der Entwurf Regelungen zur Ortung von Mobiltelefonen (“Handyortung”) vor sowie medizinische und molekulargenetische Untersuchungen zur Identitätsfeststellung von Menschen, die sich “erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand befinden”. Die Kritiker befürchten vor allem die Ausweitung der öffentlichen Videoüberwachung. Auch könnten Videoaufzeichnungen nicht mehr nur der Terrorabwehr dienen, sondern bei der Verfolgung kleinerer Delikte (also zur Strafverfolgung) verwendet werden.

»Ihre (Evrim Baba’s) Kritik zeugt von profunder Un-
kenntnis der Aufgaben und Funktion von Polizei…«

Klaus Lederer u.a.[2]

Inzwischen scheinen die Positionen innerhalb der Berliner Linken verhärtet. Nach Evrim Baba’s erstem Positionspapier vom 23.10.2007 (s.u. Download Nr. 1) antworteten Klaus Lederer, Giyasettin Sayan, Marion Seelig, Udo Wolf und Steffen Zillich am 29.10. mit einem Gegenpapier (s.u. Dokument Nr. 2), in dessen Einleitung es mit ungewöhnlich scharfen Worten heißt:

Ihre (Evrim Baba’s) Kritik zeugt von profunder Unkenntnis der Aufgaben und Funktion von Polizei in einem Rechtsstaat, wie die Bundesrepublik ihn darstellt.

Evrim Baba erwiderte darauf gestern mit einem weiteren Papier (Download Nr. 3). Alle drei Dokumente stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

1. Update 16.11.07:

Am 13.11. reagierte der Landesvorstand Berlin mit einer Beschlussvorlage auf den Streit, in der einerseits zu einer einheitlichen Abstimmung und andererseits zu einem angemessenen Umgang miteinander aufgerufen wurde. Letzteres dürfte sich auf die Angriffe auf Evrim Baba beziehen. Dieses Papier kann nachfolgend ebenfalls heruntergeladen werden (Download Nr. 4).

2. Update 2.12.07:

Zwischenzeitlich hat die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus Berlin ein detailliertes Informationspapier zugänglich gemacht, in dem ganz konkret die geplanten Änderungen nachlesbar sind. Das Dokument ist nachfolgend ebenfalls downloadbar (Download Nr. 5). [←]

Zur Einführung in die Problematik noch einige Hinweise: In allen Polizeigesetzen besteht eine Aufgabenbeschreibung der Polizei: Sie hat Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Die Maßnahmen, die die Polizei zu diesem Zwecke einsetzen darf, sind nur zum Teil ausdrücklich geregelt. Soweit keine spezielle Regelung im Polizeirecht vorgesehen ist, greift eine allgemeine Befugnisnorm zur Gefahrenabwehr, die sog. polizei- und ordnungsrechtliche Generalklausel (für Berlin: § 17 Abs. 1 ASOG). Besteht eine speziellere Regelung, ist der Rückgriff auf diese Generalklausel grundsätzlich verwehrt, was i.d.R. mit einer Einschränkung für die Polizei verbunden ist. Auf diesem Zusammenhang fußt die Argumentation der Positionserwiderung von Lederer u.a.

Mit einem Satz: Schafft der Landes-Gesetzgeber eine gesetzlich formulierte Maßnahme im Polizeirecht, dürfte diese nicht zu erweiterten Befugnissen der Polizei führen, also zu Befugnissen, die bei Fehlen einer konkreten gesetzlichen Ausformung nicht auch von der allgemeinen Eingriffsbefugnis abgedeckt wären. Allerdings besteht hier auch ein nicht zu unterschätzendes Problem: Dass nämlich durch die “Konkretisierung” schleichend eine Neuformulierung des Gefahrbegriffs erfolgt, indem er immer mehr Bereiche umfasst, die im Vorfeld der Gefahr angesiedelt sind. Eine solche Vorverlagerung bedeutet letztlich, auf nahe liegende konkrete Anhaltspunkte für eine bestehende Gefahr zu verzichten. Im Ergebnis führt das dazu, dass das polizeiliche Erfassungsraster gröber wird und dadurch die Wahrscheinlichkeit, als Bürger ins Visier der Polizei zu geraten, steigt. Die mit diesem Trend verbundene schleichende Verengung von Bürgerrechten ist der Ansatzpunkt für Kritiker. Wäre die gesetzlich ausformulierte Maßnahme tatsächlich nur eine Konkretisierung, bestünde dazu kein Grund.

Unter diesem Aspekt gibt es noch zwei allgemeine Voraussetzungen zu benennen: Zum einen müssen polizeiliche Maßnahmen (natürlich) den rechtsstaatlichen Prinzipien (insbesondere der Verhältnismäßigkeit) gerecht werden, was (nicht notwendigerweise aber) oft in den Polizeigesetzen ausdrücklich formuliert ist (so z.B. im Sächsischen Polizeigesetz § 3 Abs. 1: “Die Polizei kann innerhalb der durch das Recht gesetzten Schranken die erforderlichen Maßnahmen treffen…”) Diese Beschränkung muss selbstverständlich auch schon der Gesetzgeber (für das Polizeirecht also das Bundesland) beachten, wenn er eine verfassungsgemäße Norm im Polizeirecht erzeugen will.

Zum anderen gibt es eine durch das Grundgesetz vorgezeichnete wesentliche Schranke (Gesetzgebungskompetenz): Polizeirecht ist Ländersache, umfasst allerdings (schon begrifflich) nur die Gefahrenabwehr, nicht die Aufklärung begangener Straftaten. Letzteres liegt in der Befugnis des Bundes und ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Die Polizei wird hier lediglich im Auftrag der Strafverfolgungsbehörde, z. B. der Staatsanwaltschaft oder des Finanzamtes, auf Grundlage des § 163 StPO (Bundesgesetz) tätig. Maßnahmen, die der Erfüllung dieser Aufgabe dienen, sind daher bundesrechtlich geregelt, stehen also nicht in der Regelungs-Befugnis des Landesgesetzgebers und sind auch nicht Gegenstand von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, weder nach der Generalklausel noch nach den speziell geregelten Maßnahmen des jeweiligen Polizeigesetzes.

TS

Anmerkungen der Redaktion

[1] Evrim Baba in ihrem Positionspapier vom 2.11.2007 [←]

[2] Klaus Lederer u.a.m., Erwiderung vom 29.10. auf Evrim Baba’s Positionspapier [←]

5 Comments

  • In Mecklenburg-Vorpommern hatte die Linkspartei/PDS bereits im Jahr 2006 ein verschärftes Polizeigesetz als Regierungskoalitionär erarbeitet/zugestimmt (Grundlage ist das von ihr gerühmte noch schärfere Polizeigesetz Hamburgs):
    u.a.
    - Videoüberwachung des öffentlichen Raumes nach Definition von “so genannte[n] Kriminalitätsschwerpunkte” (Zitat aus der Begründung)
    - Automatisches Kfz-Kennzeichen-Lesesystem, auch Erfassung Unbeteiligter (Wer während bestimmter Anlässe (z.B. G8-Gipfel in Heiligendamm) mit dem PKW unterwegs ist, hat selbst Schuld, wenn er/ sie erfaßt wird; er/ sie hätte ja auch zu Hause bleiben oder woanders hinfahren können.)
    - Präventive Telekommunikationsüberwachung (u.a Funknetzunterbrechung durch IMSI-Catcher oder “stille SMS”, das sind SMS die an ein Handy gesendet werden aber beim Empfänger nicht angezeigt werden, einzig um den Standort des Handys zu ermitteln)
    - Ausweitung der Rasterfahndung (statt “gegenwärtige Gefahr” ist “erhebliche Gefahr” notwendig)
    - Zwangsweise Blutabnahme (“Angewendet werden soll die Blutentnahme konsequent u.a. … überall dort, wo Körperflüssigkeiten im Spiel sind”, so aus der Begründung Also wohl auch bei Blutungen am Kopf durch Polizeiknüppel).
    - Videoaufzeichungen in Polizeifahrzeugen zwecks “Eigensicherung” (gedacht bei Straftatenermittlung, allerdings sollen diese gelöscht werden, wenn kein Straftatbestand ersichtlich ist; gilt das auch für gefilmte Straftaten der Polizei?)

    Man sieht also, das Thema ist schon länger bekannt, aber wird gern unter den Tisch geschoben, weil Regierungsfähigkeit der Linkspartei mit der SPD (oder mit wem auch immer) größere Bedeutung habe als Datenschutz oder Eindämmung der Verpolizeilichung unserer noch freien Gesellschaft.

  • Frank Meseberg sagt:

    Wenn ich so etwas lese dann fallen mir schon mal Prallelen auf. Zu was muß ich hierbestimmt nicht weiter Ausführen. Oder doch? Nun gut für einige unserer allwissenden Junggenossen. In der DDR wurden zum Teil auch schon Geruchsproben von Menschen erfasst und Archiviert. Es ist trotzdem schwierig in Sicherheitsfragen über Nutzen oder den Unsinn solcher zu diskutieren. Es greift immer ein Rädchen ins andere und setzt weitere Mechanismen frei die, wenn mann nicht aufpasst, sehr schnell außer Kontrolle und somit gefährlich werden können. Einerseits ist die Gefahrenabwehr logisch und auch nachvollziehbar aber andererseits wird auch der unbeteiligte davon betroffen sein. Es gibt kein Allheilmittel das es allen Recht machen kann. Die Ernsthaftigkeit dieses Themas darf hier nicht unterschätzt werden. Eine unkontrollierbare verselbstständigung von Polizeilichen Kontrollmaßnahmen öffnet dann dem Überwachungsstaat Tür und Tor.Wie schnell man dann in solch ein “Raster” rutschen kann zeigte doch schon die CIA in Deutschland. Aber eine Verwechslung wird man zukünftig immer in Kauf nehmen müssen. Bloß gut das mein Name relativ selten ist. Ebenso der von Evrim Baba. Aber Sie hätte im Gegensatz zu mir trotzdem weit mehr Probleme damit.

  • Thomas Pietsch sagt:

    Die Bedenken zum Polizeigesetz sind umfänglichst richtig. Vor welchen Hintergrund haben die Datenmessis ihr Datenbegehren begründet und was pasiert damit wirklich.
    Grundsätzlich ist Foto und Film erlaubt. Was damit pasiert und wer die Verwertung kontrolliert ist in die Sternchenen des blauäugigen Vertrauens geschrieben oder in Gesetzen geregelt.

    Gerade nach dem die Kommunikationslinien zwischen Polizei und Geheimdienst, der bestens kollektiv mit ausländischen Diensten zusammenarbeitet und per Gesetz das uneingeschränkte Zugriffsrecht erhielt, eine Erfassungsausweitung bedenklich. Einfach Angst einflößend.

    Das Gegenpapier von Klaus Lederer und… vom 29.10.2007 ist unsachlich und als schwierig zu betrachten. Was da kolpotiert wird, zeugt nicht davon was jene vorgeben?

    Den Vorwurf profunder Unkenntnis mag sich da der Absender zu selbst an die Jacke heften.

    Das Argument: “Es wird fälschlicher Weise davon ausgegangen, es gäbe nicht bereits aufgrund der allgemeinen polizeilichen Aufgabenbeschreibung (Abwehr von Gefahren für die Öffentliche Sicherheit und – noch weitgehender – Öffentliche Ordnung) eine prinzipielle Eingriffsbefugnis.”

    Es ist aus meiner Sicht falsch, das es für die Polizei eine “prinzipielle Eingriffsbefugnis” gibt (Prinzip: Anfang, Ursprung, Grundsatz).
    In dem Zusammenhang ist mir ein definierter Rechtsbegriff unbekannt. Die Begriffe “öffentliche Ordnung” und “öffentliche Sicherheit” sind seit der Einführung des GG festgeschriebene Rechtsbegriffe die höchstrichterlich ausgeurteilt wurden.
    Diese Rechtsbegriffe sind eben nicht allgemein wie hier zur Ausrede hingestellt, sondern speziell auf einen Zustand oder eine Situation definiert, die Befugnis für einen Eingriff begründen. Hier wird geltendes Recht des Rechtstaates auf den Kopf gestellt. Es gibt laut demokratischen Rechtstaatsprinzip kein primäres polizeiliches Standrecht. Die Polizei benötigen für alles was sie dürfen eine Rechtsgrundlage. Eben, nicht so wie es da kolpotiert und eingeredet wird.
    Das andere System in dem z.B. Polizei vom Anfang an, ursprünglich und grundsätzlich in alles eingreift, ist das mit dem Legitatorenbündel und der Axt in der Mitte. In der Herleitung aus der Rechtsgeschichte wird dieses Symbol auch “Fascho” genannt.
    Wer dann unterschiebend behauptet, dass ohne diese Änderung die Polizei gleich total abgeschafft oder eingeschränkt werden müsse, hat mit der Sachlichkeit verspielt.
    Auch wurde der Polizei die pers. Anwesendheit z.B. auf Bahnhöfen nicht verboten, so das ein neuer Gesetzesinhalt her muß.
    Der zivilen BVB wurde die Sicherung ihrer Einrichtungen mit Überwachungsanlagen nicht verboten. Ein gesetzliches Verbot gibt es dafür nicht. Oder? Bei einem begründeten Verdacht einer Straftat, kann der Polizei eigeräumt werden, innerhalb einer Aufbewahrungsfrist, z.B. von 12 Stunden, das Beweismaterial auf richterliche Anordnung zur Ermittlung oder Beweisführung heranzuziehen. Dann bedarf es eben einer Anzeige mit begründeten Verdacht. Schon heute steht so der Polizei dieser Weg sicher auch bei der U-Bahn offen. Einer Gesetzesänderung bedarf es dafür aus meiner Sicht nicht. Die Aufsicht zur Herausgabe an die Polizei und der Löschung von Aufzeichnung der BVB kann unter Aufsicht des zivilen Datenschützers protokollierend erfolgen. Der begründete Verdacht, das ein SPD- Datenmessi im kollektiven Zusammenwirken der Geheimdienste mit den Aufzeichnungen nach Bundesrecht etwas anderes bezweckt als das er eigentlich vorgibt, währe so vom Tisch. Das kommt dem Regierungskollegium in Berlin und Herrn Lederer sicher entgegen.

    Eine Grund, das Polizeigesetz in Berlin zu novellieren ist nicht ersichtlich. Die angeführten Gründe sind sichtlich nur vorgeschoben. Der wahre Grund ist ein anderer und deckt sich mit den Bestrebungen der Bundesregierung an der Stelle das Grundgesetz auszuhebeln.

    Zum letzten Absatz des Gegenpapiers muß den Verfassern doch jetzt erkenntlich sein,
    dass es ausreichend Gegenstimmen gibt. Von der Erarbeitung der Positionspapiere mit der Basis ist Seitens der Befürworter nichts zu lesen. Ganz im Gegenteil die Vertreter der Stadtbezirke melden sich in ganz anderer Form zu Worte.
    Nach der Wahlniederlage 2006 sollten die Abgeordneten das “kein weiter so” nun wirklich nicht vergessen.
    Das einerseits als Basis und Oposition bekämpfen und in Regierungsverantwortung in Berlin durchgedrücken? Da wird Glaubwürdigkeit auf das Niveau der SPD und CDU gebracht.

    Gerade das darf “Die Linke” von den Partein rechts daneben unterscheiden. Auch in Berlin.

    http://www.linksfraktion.de/wortlaut.php?artikel=1591897706
    http://www.linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1274773241
    http://www.linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1224562806

    Sollte sich eine SPD/CDU Regierung im Bundestag sich dazu entschließen das Zugriffsrecht der Gegeimdienste auf polizeiliche Daten nach Bundesrecht aufzugeben währ zumindest unter Einflechtung gewisser falscher Datengebrauchtstraftatsbestände für Polizisten und anderer Beamte eine lockerere Herangehensweise an das Thema möglich. Ein Lehrmeister ist eben die Erfahrung.
    Die Dateneinsicht (Akten) für die Realisierung eines parl. Untersuchungsausschusses nach geltenden Recht, wird gerade am Beispiel der SPD/CDU- Regierung in Sachsen zur Ermittlung mutmaßlicher krimmineller Netzwerke unterdrückt.
    Dieser währ überhaupt nicht zustansgekommen, wenn es keine begründete Tatverdachtsanhaltpunkte gegeben hätte. So wichtig sind den Genossen von CDU und SPD Daten zur Krimminalitätsbekämpfung im Bundesgebiet. Es ist vollumfänglich anzunehmen, dass es den Politikern der SPD und der CDU mit der Datenerhebung zur Krimminalitätsbekämpfung nicht erst meinen, sondern diese wie gewöhnlich üblich nur zu Schikanezwecken gegen den Bürger verwenden. So der Lehrmeister Erfahrung im politischen Ansinnen von CDU und SPD.
    Da braucht eine NEUE LINKE überhaupt nicht mitmachen, sondern kann dafür sorgen, dass keine der anderen Partein ohne “Die Linke” Berlin regieren kann.

    Auch eine gute Voraussetzung für Neuwahlen und einen neuen Start in Berlin als etwas NEUES.

    Th.P.

  • In Londons Innenstadt sind überall Videokameras gegenwärtig.
    Gestern wurde gezeigt, was diese Technik für “hochqualifizierten” Kram anrichtet: wer Unrat auf dem Gehweg wirft, wird per Lautsprecher aufgefordert den Müll in einen nahen Mülleimer zu werfen.
    Die off-Stimme des Beitrages fragte, ob man damit auch die Kriminalität oder den Terrorismus bekämpfen könne. Schliesslich geht es um eine Menge Steuergelder, die in Kauf, Wartung und Überwachung der Videokameras investiert werden.

    Aber wer glaubt, dass sei in London weit weg, der sollte mal genauer Berlins Innenstadt abklappern. Also den Blick weitestgehend mit Fernglas nach oben richten. Lieber hochnäsig oder als “Hans-guck-in-die-Luft” gelten als unwissend durch die Gegend latschen.
    Wenn man dann von Polizei angehalten und kontrolliert wird, weil man ein Fernglas benutzt, weiß man wie weit der Überwachungsstaat gediegen ist. Der Ausweis landet im Polizeifahrzeug, Personalien werden zur Zentrale weitergegeben um abzugleichen. Ist die Personalie nicht erfasst – wer glaubt denn wem, wenn dieser sagt, die Personalie mit einem Zusatzbemerkung “Fernglaseinsatz in Berlins City” wird ab sofort nicht im Register aufgenommen?

    Andererseits mokieren wir uns über unser Umfeld, währenddessen orbitale Satellitentechnik aus 600 km Entfernung uns beim Pinkeln in der Natur gestochen scharf filmen kann.
    Über DDR-Überwachung will ich nicht mehr plaudern. Ist vorbei. Dann lieber das Volks-Überwachungssystem im gegenwärtigen Kuba. Das wird nicht per Video erledigt sondern noch nach deralten Art des persönlichen Überwachens und Denunzierens. Dafür müssen allerhand Leute rekrutiert oder erpresst werden.

  • unternehmer sagt:

    Was heißt hier London, oder Berlin!? Schon der Bahnhof Dresden-Neustadt ist total “verwanzt”.
    Und wer hier noch von Rechtsstaat redet, der setze sich mal für einen halben Tag in eine Gerichtskantine …

    U.

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